Bund und Land fördern Kinos auf dem Land

Bund und Land fördern Kinos auf dem Land

Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern können ihm Rahmen des neues Förderprogramms des Bundes ab Mitte 2019 finanzielle Unterstützung für Investitionen wie neue Kassentechnik, Projektoren und Lautsprecher, Programmarbeit oder Marketing erhalten.  Der Umfang beträgt bis zu 25.000 Euro pro Kino. Mindestens 20 Prozent der Investitionssumme muss in Eigenleistung erbracht werden.

 

Die Thüringer Staatskanzlei fördert im Rahmen ihrer Kulturellen Filmförderung Kinos in den Bereichen Filmabspiel (zum Beispiel für Filmleihmieten). Insbesondere nicht kommerzielle kulturelle Programmreihen, Filmbildungsangebote und, in geringem Maße, auch Anschaffungen von Ausstattung (zum Beispiel digitale Projektoren) können unterstützt werden. Gefördert werden sowohl kommerzielle Arthouse Kinos als auch kommunale Kinos, Filmclubs und -vereine. Der Höchstfördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Erstantragsteller werden vor Antragseinreichung gebeten, Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern aufzunehmen.

 

Kontakt und Informationen zu beiden Förderangeboten unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/medien/medienwirtschaft-und-standortfoerderung/